Rechtsprechung
LSG Saarland, 21.03.2012 - L 2 KR 57/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- medizinrecht-ra-mohr.de
Die Prüfung des SMD muss innerhalb von 12 Wochen nach Einleitung des Prüfverfahrens abgeschlossen werden - der Verstoß gegen die zeitnahe Prüfung hat einen Einwendungsausschluss der Krankenkasse zur Folge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 28.04.2011 - S 23 KR 236/11
- LSG Saarland, 21.03.2012 - L 2 KR 57/11
- BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 21/12 R
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R
Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung - …
Auszug aus LSG Saarland, 21.03.2012 - L 2 KR 57/11
Bereits das Bundessozialgericht (BSG vom 13.12.2001, B 3 KR 11/01 R) habe die für eine anschauliche Beurteilung erforderliche zeitnahe Überprüfung unterstrichen und auf die ansonsten bestehende Gefahr einer sich verschlechternden Beweislage und eines erhöhten Aufwands verwiesen. - BSG, 25.09.2007 - GS 1/06
Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer …
Auszug aus LSG Saarland, 21.03.2012 - L 2 KR 57/11
Aus diesem Grund ist es anerkannt, dass den Krankenkassen und den Gerichten ein umfassendes Prüfrecht zusteht, das sich insbesondere auch auf medizinische Fragen erstreckt (vgl. nur BSG Großer Senat, Beschluss vom 25.09.2007 - GS 1/06). - BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R
Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre …
Auszug aus LSG Saarland, 21.03.2012 - L 2 KR 57/11
Die Klage ist als Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig, weil es sich um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis handelt, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R Rdnr. 12 m.w.N.). - LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
Krankenversicherung - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - …
Auszug aus LSG Saarland, 21.03.2012 - L 2 KR 57/11
Bereits in der Gesetzesbegründung werden die wesentlichen Interessen benannt, die auf Seiten der Krankenhäuser berücksichtigt werden müssen, nämlich insbesondere die Gefahr einer sich verschlechternden Beweislage bei einer nicht zeitnahen Überprüfung, die Vermeidung eines erhöhten Aufwands und die Planungssicherheit (vgl. auch Bayrisches LSG, Urteil vom 04.10.2011 - L 5 KR 14/11 Rdnr. 34, 35).
- SG Aachen, 23.04.2013 - S 13 KR 214/12
Möglichkeit der Abrechnung der Fallpauschale (DRG = Diagnosis Related Group) …
Nach Auffassung des LSG für das Saarland (Urteil vom 21.03.2012 - L 2 KR 57/11) ist eine Prüfung "zeitnah" im Sinne des § 275 Abs. 1c Satz 1 SGB V, wenn die sie innerhalb von zwölf Wochen nach Einleitung des Prüfverfahrens abgeschlossen ist; dieser Zeitraum dürfe nur bei Vorliegen eines zureichenden Grundes überschritten werden.Der Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Prüfung hat zur Folge, dass die Krankenkasse mit ihren Einwendungen ausgeschlossen ist (LSG für Saarland, Urteil vom 21.03.2012 - L 2 KR 57/11).
- LSG Saarland, 23.05.2012 - L 2 KR 88/11
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse …
Der Senat braucht im konkreten Fall nicht darüber zu befinden, ob dieses Fehlverhalten des SMD der Beklagten zuzurechnen ist, was der Senat im Urteil vom 21.3.2012, L 2 KR 57/11, wegen der Besonderheiten im Verhältnis Beklagte/SMD als eigener organisatorischer Untergliederung bejaht hat. - LSG Saarland, 21.03.2012 - L 2 KR 72/11
Parallelentscheidung zum Urteil des Senats vom selben Tag, L 2 KR 57/ 11 - 1. …
- Parallelentscheidung zum Urteil des Senats vom selben Tag, L 2 KR 57/11 -.